RECHTLICHE GRUNDLAGEN - VERMÖGEN

Vermögensverwertung:

  • Die selbstgenutzte Immobilie ist immer geschützt und muss nicht verwertet werden.
  • Geschützt ist außerdem ein – in der Regel nicht unerheblicher – weiterer Betrag
    an Altersvorsorgevermögen.

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Dr. Reinhart Enßlin
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Familienrecht
N 4, 22 | 68161 Mannheim
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